Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung 

Behindert oder beeinträchtigt – und jetzt?

Es kann jeden von uns treffen. Ein Unfall oder eine Erkrankung können das Leben verändern. Plötzlich ist man in der Situation, mit einer dauerhaften oder schweren Behinderung zurechtzukommen. Die Angst vor der neuen Situation wird durch den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes noch größer.

Wir kennen uns aus

Unfallverhütung

  • Allgemeine Arbeitssicherheit
  • Technischer Arbeitsschutz
  • Maschinensicherheit
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz

Gesundheitsschutz

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Arbeitsgestaltung
  • Ergonomie
  • Raumgestaltung
  • Klima-, Licht- und Lärmschutz

Sozialer Arbeitsschutz

  • Arbeitszeitschutz (Pausen/Nachtarbeit)
  • Schutz für besondere Gruppen von Beschäftigten 
    (Kinder, Jugendliche, Frauen, behinderte Menschen)
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Eine lohnende Herausforderung für Unternehmen

Vor allem die Arbeit, der gewohnte Arbeitsplatz und das Umfeld können bei der Genesung helfen. Eine etwaige Kündigung kann den betroffenen Menschen womöglich zusätzlich zur Erkrankung in die Isolation schicken. Als UnternehmerIn können Sie behinderte Menschen durch zahlreiche und vielfältige Hilfsmittel unter Einhaltung der Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben unterstützen und das Wissen und Knowhow der MitarbeiterInnen weiter als wertvollste Ressource Ihres Unternehmens nutzen.

%

der Menschen mit Behinderung waren 2017 in den Arbeitsmarkt integriert

%

der erwerbstätigen behinderten Menschen arbeiten im Bereich öffentliche Verwaltung oder Dienstleistung.

%

der erwerbstätigen behinderten Menschen arbeiten im Bereich Handel, Kfz-Werkstätten und Gastgewerbe.

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Vorgaben für die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

So sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem SGB IX grundsätzliche und zusätzliche Vorgaben für die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zu finden. Dazu zählen (Auszug):

 

  • bei Beschäftigung von 20 MitarbeiterInnen oder mehr, müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen besetzt werden. Sozialgesetzbuch (§ 154 Absatz 1 SGB IX)
  • die Arbeitsumgebung muss sowohl Überforderung als auch Unterforderung der Beschäftigten vermeiden
  • die Einrichtung der Geräte und Möbel darf die Beschäftigten nicht bei ihrer Arbeit beeinträchtigen
  • der Arbeitsplatz ist im Einzelfall zu modifizieren, um bspw. bestehende Barrieren im Arbeitsleben zu beseitigen
  • Maßnahmen der Sicherheits- und Arbeitsschutzorganisation müssen auch für behinderte Beschäftigte wirksam sein.

Ihr Weg zur verbesserten Barrierefreiheit

Aus langjähriger persönlicher Erfahrung kann ich sagen, der Weg mit einer Behinderung ist weder für die Person, die Angehörigen noch für Unternehmen und Behörden ein Einfacher. Wenn Mitarbeiter eine Behinderung haben, zählen sie zu den Beschäftigungsgruppen, die besonders schützenswert sind. Wir haben das Konzept „Sieglinde“ für Unternehmen aufgelegt. Unser Ziel ist es, die sichere, selbstständige und eigenständige Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen von Objekten und Gebäuden sowie Arbeitsplätzen zu gewährleisten.

Unser Leistungsangebot für Ihr Unternehmen:

  • bauliche Barrierefreiheit
  • Brandschutz
  • Arbeitsschutz

Ihr Vorteil:

  • Inklusion von Mitarbeitern am Arbeitsplatz
  • bedarfsgerechte Arbeitsgestaltung
  • Fachkraft und Kompetenz bleiben Ihrem Unternehmen erhalten.
  • Nutzung von Expertenwerkzeug zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Einschränkung
  • Beratung und Empfehlungen für alle Bereiche einer Immobilie
  • Beratung und Empfehlungen für alle Bereiche eines Arbeitsplatzes incl. Digitalisierung

Neue Chancen durch Digitalisierung

Rund 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre Menschen mit Behinderung beschäftigt haben, sehen in der Digitalisierung neue Chancen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Hier geht es einerseits um die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte mit Handicap, andererseits um die Erleichterung der Arbeit von bereits beschäftigten Menschen mit Behinderung.

Durch die Digitalisierung entstehen vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung von Arbeit und damit auch neue Chancen für den Arbeitsschutz. Dies betrifft alle Formen von Arbeit – von vorwiegend geistigen bis hin zu vorwiegend körperlichen Tätigkeiten. Die Herausforderung besteht darin, die Vielfalt der Möglichkeiten zu nutzen und Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebs entsprechen.

Beratung vom Profi – gefördert vom Staat

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, wenn Sie nicht über eigene Fachkräfte für Integrationsfragen verfügen. Oft sind wegen der Vielfalt der Einschränkungen Einzelfalllösungen gefragt, wobei Kreativität und Einfühlungsvermögen nicht selten eine größere Rolle spielen als die Kostenfrage.

Übrigens: Beratungen zum Thema Arbeitsschutz sind förderfähig!

Schon einmal darüber nachgedacht?

Wie verändert sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung? Wie wandeln sich Arbeitsaufgaben und Arbeitsmittel? Welchen Einfluss spielt die Motivation zum Einsatz neuer Technologien und welche Kompetenzen werden benötigt?

Es dreht sich alles um Innovation und Veränderungen im Arbeitsalltag. Die Rolle und den Einsatz von Technologien in der Arbeitswelt, die daraus abzuleitenden erforderlichen Fähigkeiten und mögliche Maßnahmen

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung – wir beraten Sie freundlich und kompetent.

Rufen Sie uns einfach an: 06476 418 5575 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@enegtech.de. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir alles Weitere persönlich.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.