Förderprogramme für Unternehmen
Profitieren Sie von den Fördertöpfen der Europäischen Union bis zu Förderprogrammen Ihrer Gemeinde. Clever finanzieren mit Geld vom Staat.
Fördermittel
Welche Förderprogramme es gibt, und welche Bewilligungskriterien gelten, ist sehr unterschiedlich. Oft sind Förderprogramme auch zeitlich begrenzt. Die wichtigsten Fördermittel für Unternehmen sind:
- Zuschüsse
- Förderdarlehen
- Garantien
- Bürgschaften
- Öffentliche Beteiligungen
- Haftungsfreistellungen
- Stiftungen
Staatliche Förderung für Unternehmen
Oftmals ergeben sich gerade in der Kombination von verschiedenen Fördertöpfen ideale Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und internationalen Beziehungen für eine größtmögliche Fördersumme. Wir kennen Förderquellen in Gemeinden, Kommunen, Ländern und Bund. Des weiteren stellt auch die Europäische Union attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Werfen Sie mit uns einen Blick über den Tellerrand altbekannter Förderbanken!
Wir sind an Ihrer Seite
Wir begleiten Sie unvoreingenommen und unabhängig auf Wunsch über die Phase der Konzeption hinaus und zeigen stetig Möglichkeiten auf, damit die Umsetzung erfolgreich verläuft.
BAFA-Berater enegtech
Wir sind zugelassene Berater u.a. im BAFA Programm und als energiesachverständige Person für Landwirtschaft und Gartenbau der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
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Unsere Beratung ist Gold wert – und förderfähig!
Zum 1. Januar 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows“ um zwei Jahre verlängert.
Die Richtlinie sieht einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung vor. Davon profitieren Betriebe, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Alter und Sitz des Unternehmens oder nach seiner wirtschaftlichen Situation. Er kann zwischen 50 und 90 Prozent der maximal förderfähigen Beratungskosten betragen.
Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau
Innerhalb der Erzeugung von Agrarprodukten gibt es in landwirtschaftlichen Betrieben und im Gartenbau eine Vielzahl von Energieströmen. Den Energieeinsatz eines Betriebes kann man unterscheiden in:
Direkten Energieverbrauch: Dieser fällt unmittelbar bei der Erzeugung an, wie z.B. eingesetzte/r Strom, Wärme und Kraftstoff.
Indirekter Energieverbrauch: Dieser berücksichtigt alle energetischen Vorleistungen, wie z.B. eingesetzte Energien für Rohstoffgewinnung, Material-, Maschinen-, Gebäudeherstellung und Transporte.
Förderbereiche lassen sich hier wie folgt benennen:
- Energieberatung (bis zu 80 % der Kosten)
- Einzelmaßnahme (bis zu 30 % der Investition)
- Mobile Maschinen und Geräte (40 % der Investition; max. 900 EUR/t CO2)
- Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung (40 % der Investition; max. 900 EUR/t CO2)
- Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen (30 % der Investition; max. 900 EUR/t CO2)
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (bis 80 % der Investition)
Das betriebliche CO2-Einsparkonzept ist Voraussetzung für die Förderung von:
- Modernisierungen bestehender Anlagen oder dem Neubau von energieeffizienten Anlagen zur Minderung der CO2-Emissionen (Nr. 3.2 der Richtlinie)
- Energieeffizienzinvestitionen (Nr. 3.2.1 der Richtlinie)
- Regenerativer Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung zur betrieblichen Eigennutzung (Nr. 3.2.2 der Richtlinie)
Förderfähige Beratungsleistungen
Zu beachten ist, dass Beratungen nur förderfähig sind, wenn der zuvor gestellte Antrag von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bewilligt wurde und die Beratung durch eine von der BLE anerkannte sachverständige Person durchgeführt wird.
Die Fördersumme kann dabei bis zu 7.000 € bei 80 % Förderquote betragen.
Seit November 2020 können landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse aus dem neuen „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ beantragen. Zur Richtlinie ->
Qualifizierte Beratung
Die Firma enegtech Brühl GmbH ist anerkannter Sachverständiger der Zulassung als sachverständige Person, nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau vom 18. September 2020.
Erstellung von benötigten CO2-Einsparkonzepten incl. Beratung für die Programme:
- Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen
- Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung
- Mobile Maschinen und Geräte
Förderprogramme für Unternehmen – wir beraten Sie gerne!
Rufen Sie uns einfach an: 06476 418 5575 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@enegtech.de. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir alles Weitere persönlich.
Gerne können Sie auch das Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.